Datenschutz in der Schule
Die Schulen unterstehen als öffentliche Organe dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz IDG (SGS 162). Gemäss §6 dieses Gesetzes trägt dasjenige öffentliche Organ, das die Informationen zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe bearbeitet, die Verantwortung für den Umgang mit den Informationen. Daraus leitet sich ab, dass jeder einzelne Schulträger (also sowohl der Kanton, wie auch die Gemeinden) für die von seinen Mitarbeitenden bearbeiteten Daten verantwortlich ist. Diese Verantwortung gilt sowohl für die «Informationssicherheit» als auch für den «Datenschutz».
Kurzerklärt
Sensible Daten einfach schützen